Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9100
LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92 (https://dejure.org/1992,9100)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.11.1992 - 16 Sa 761/92 (https://dejure.org/1992,9100)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. November 1992 - 16 Sa 761/92 (https://dejure.org/1992,9100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes; Auskunftsanspruch der Einzugsstelle; Auskunft über die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten; Betriebe des Malerhandwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92
    Nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes ist danach dann ein Betrieb dem Baugewerbe im tariflichen Sinne zuzuordnen, wenn seine betrieblichen Tätigkeiten entweder in der Einzelaufstellung (§ 1 Abs. 2 Abschn. V) genannt sind oder unter die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I - III des § 1 Abs. 2 fallen (st. Rspr. seit BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92
    1987 - 4 AZR 392/87 - (AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 707/87

    Bestimmung des Lohngruppen-Differenzierungsmerkmals "Schwere der Arbeit"

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92
    Denn damit überlassen sie der Verkehrsanschauung die Ausfüllung des Begriffs (vgl. BAG vom 27. April 1988 - 4 AZR 707/87 - NZA 88, 626).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92
    Auch die Zahl der Arbeitnehmer (nach der Behauptung des Klägers derer drei) spricht für einen Handwerksbetrieb (vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 13.05.1991 - 16 Sa 1619/90
    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.1992 - 16 Sa 761/92
    Die insoweit notwendige bauliche Prägung resultiert daraus, daß das Abtragen von schadhaftem Beton als Teil von Betonreparaturarbeiten eine schon wegen des unmittelbaren Bauwerksbezuges der Arbeiten typische baugewerbliche Tätigkeit ist (vgl. Kammerurteil vom 13. Mai 1991 - 16 Sa 1619/90 -).
  • LAG Hessen, 06.11.2006 - 16 Sa 727/06

    Urlaubskassenverfahren - Zur Auslegung der Einschränkung unter IV der

    Betonschutzarbeiten sind Teiltätigkeiten des Bautenschutzes, weil insoweit die Oberfläche von Beton, gegen äußere Einflüsse geschützt werden soll (vgl. Kammerurteile vom 12. Juli 1993 - 16 Sa 1745/92 und vom 30. November 1992 - 16 Sa 761/92; vgl. auch BAG 22. Januar 1997, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Sind bereits Betonschäden vorhanden, deren Hauptursache regelmäßig die Korrosion des Betonstahls ist, weil Rost zur Volumensvergrößerung und damit zur Absprengung der Betonüberdeckung führt, besteht der Betonschutz in der Betoninstandsetzung durch Entfernung der losen Teile, die Freilegung der rostenden Stahlteile, deren Entrostung, der Vornahme einer Korrosionsschutzbeschichtung, dem Auffüllen der Ausbruchstellen und der anschließenden Aufbringung einer Schlussbeschichtung (vgl. Kammerurteil v. 30. November 1992 - 16 Sa 761/92).

  • LAG Hessen, 27.11.1995 - 15 Sa 974/95
    Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nichts anderes als Teiltätigkeiten des Bautenschutzes, weil insoweit jeweils die Oberfläche von Bauten gegen äußere Einflüsse geschützt werden soll (vgl. Kammerurteile vom 12.07.1993 - 16 Sa 1745/92 und vom 30.11.1992 - 16 Sa 761/92 ).
  • LAG Hessen, 08.03.1993 - 16 Sa 776/92
    Entsprechend wollten die Tarifvertragsparteien diejenigen handwerklichen Betriebe von ihren Tarifverträgen ausnehmen, deren Arbeitnehmer überwiegend mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die nach Berufsbild, beruflicher Tradition, dem Berufsrecht und insbesondere nach der Üblichkeit des Arbeits- und Wirtschaftslebens dem Malerhandwerk zugehören (vgl. BAG AP Nr. 60 und 73 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteile vom 17. Dez. 1990 - 16 Sa 542/90 -;, vom 2. Sept. 1991 - 16/15 Sa 366/91 -;, vom 3. Aug. 1992 - 16 Sa 1761/91 - und vom 30. Nov. 1992 - 16 Sa 761/92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht